Mittwoch, 30. April 2008

Gesetzentwurf des Finanzministeriums: Steuerhinterziehung soll später verjähren

Die Bundesregierung will die strafrechtliche Verjährung von Steuerhinterziehung von bislang fünf auf zehn Jahre verdoppeln. Das geht aus dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für das Jahressteuergesetz 2009 hervor.

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