Gesetzentwurf des Finanzministeriums: Steuerhinterziehung soll später verjähren
Die Bundesregierung will die strafrechtliche Verjährung von Steuerhinterziehung von bislang fünf auf zehn Jahre verdoppeln. Das geht aus dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für das Jahressteuergesetz 2009 hervor.
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